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NEUHEITEN
VERANSTALTUNGSKALENDER
Entdecken Sie die kommenden Veranstaltungen des Steirischen Jagdschutzvereins. Optional können Sie die Termine nach Monat und Jahr eingrenzen.
13 Veranstaltungen gefunden
VERANSTALTUNG
Steirischer & Internationaler Jagdhornbläserwettbewerb – anblasn26
- Datum
- Samstag, 16. Mai 2026
- Uhrzeit
- 09:00–17:30 Uhr
- Ort
- Grottenhof in LeibnitzBesucherzentrumGrottenhof 1, 8430 Leibnitz
VERANSTALTUNG
Hubertusmesse des JSV Vorau
- Ort der Hubertusmesse: (Vorau) Riegersberg auf der Forsterhöhe bei der Hubertuskapelle
- Datum und Uhrzeit: 11.10.2026 15:00 Uhr
- musikalisch umrahmende Jagdhornbläsergruppe: Jagdhornbläser Eichberg-Vorau
- Datum
- Sonntag, 11. Oktober 2026
- Uhrzeit
- 15:00 Uhr
- Ort
- Riegersberg auf der Forsterhöhe
VERANSTALTUNG
Hubertusmesse Wildon
Der Zweigverein Wildon veranstaltet am Sonntag, den 18.10.2026, um 10:00 Uhr eine Hubertusmesse
Die Messe findet in der Kirche in Wolfsberg statt und wird musikalisch von der Jagdhornbläsergruppe des ZV Wildon umrahmt
- Datum
- Sonntag, 18. Oktober 2026
- Uhrzeit
- 10:00 Uhr
- Ort
- Wolfsberg
VERANSTALTUNG
Hubertusfeier 2026
Hubertusmess mit Abt Gerhard Hafner
Streckensegnung im Hemmapark
Umrahmung durch die Jagdhornbläser Admont – Gesäuse
- Datum
- Sonntag, 25. Oktober 2026
- Uhrzeit
- 10:00 Uhr
- Ort
- Stiftskirche Admont8911 Admont, Stiftsplatz 1
VERANSTALTUNG
Hubertusmesse im Stift St. Lambrecht
Festgottesdienst und Agape
Neuberger Jagdmesse von Gretl Komposch
Männergesangsverein Stadl an der Mur, Waldhornbläser
- Datum
- Sonntag, 25. Oktober 2026
- Uhrzeit
- 10:15–12:00 Uhr
- Ort
- Stift St. LambrechtStift St. Lambrecht
VERANSTALTUNG
Hubertusfeier Bad Radkersburg
Hubertusfeier mir Angelobung der Jungjäger
Treffpunkt 18:00 Uhr zum Fackelzug bei der Firma Long Life
Umrahmt wird die Veranstaltung von Jagdhornbläsern Ortsgruppe St. Peter
- Datum
- Samstag, 31. Oktober 2026
- Uhrzeit
- 18:00 Uhr
- Ort
- 8490 Radkersburg Umgebung
VERANSTALTUNG
Hubertusfeier des Zweigvereins Bruck an der Mur – Ortsstelle Thörl-Aflenz
- Datum
- Samstag, 31. Oktober 2026
- Uhrzeit
- 16:30 Uhr
- Ort
- Aflenz
VERANSTALTUNG
Hubertusmessen Graz
Die Grazer Jagdhornbläser umrahmen folgende Hubertusmessen musikalisch:
- 3.11.2026 17.00 Basilika Maria Trost / Graz
- 7.11.2026 18.00 Pfarrkirche St. Veit / Graz
- Datum
- Dienstag, 03. November 2026
- Uhrzeit
- 17:00 Uhr
- Ort
- Graz
VERANSTALTUNG
Hubertusfeier des Zweigvereins Liesingtal
Treffpunkt für die Jäger und Freunde der Jagd ist um 17:30 Uhr am Vorplatz der röm. kath. Kirche Wald/Schoberpass.
Der Wortgottesdienst sowie der Hubertussegen findet um 18:00 Uhr in der röm. kath. Kirche mit OSB Pater Mag. Egon Homann statt.
Musikalisch wird der Wortgottesdienst durch die Jagdhornbläsergruppe Liesingtal umrahmt.
- Datum
- Freitag, 06. November 2026
- Uhrzeit
- 17:30 Uhr
- Ort
- Wald am Schoberpass
VERANSTALTUNG
Hubertusmesse Arnfels
Hubertusmesse mit Jungjägerangelobung
Musikalisch umrahmt wird die Veranstaltung von der Jagdhornbläsergruppe Arnfels
- Datum
- Freitag, 06. November 2026
- Uhrzeit
- 18:30 Uhr
- Ort
- Arnfels
VERANSTALTUNG
Hubertussegen
- Datum
- Freitag, 06. November 2026
- Uhrzeit
- 17:30–21:00 Uhr
- Ort
- Wald am Schoberpassröm. kath. Kirche8781 Wald am Schoberpass 47
VERANSTALTUNG
Hubertusmesse 2026
- Datum
- Samstag, 07. November 2026
- Uhrzeit
- 17:30–22:00 Uhr
- Ort
- LassnitzhöhePfarrkirche Lassnitzhöhe
VERANSTALTUNG
BEZIRKS-HUBERTUSFEIER des Jagdbezirkes Hartberg-Fürstenfeld
- Datum
- Sonntag, 08. November 2026
- Uhrzeit
- 15:00 Uhr
- Ort
- Ilz
VERANSTALTUNG
Jung/Aufsichtsjägerkurs Hartberg
Hier findet der Infoabend für den kommenden Jagdkurs statt. Anmeldung möglich auf der Seite der Homepage des Zweigverein Hartberg oder direkt vor Ort.
- Datum
- Freitag, 13. November 2026
- Uhrzeit
- 19:00 Uhr
- Ort
- HartbergGasthaus Pack
VERANSTALTUNG
Informationsabend Jung- und Aufsichtsjägerkurs 2027 – Knittelfeld
Herzliche Einladung zum Informationsabend für den Jung- und Aufsichtsjägerkurs 2027
- Datum
- Dienstag, 17. November 2026
- Uhrzeit
- 19:30–20:30 Uhr
- Ort
- LSF KobenzJosef-Krainer-Weg 1, 8723 Kobenz
Derzeit sind keine kommenden Veranstaltungen eingetragen.
STELLUNGNAHMEN
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zu Positionierungen des Steirischen Jagdschutzvereins in wichtigen Fragen wie …

PHOTOVOLTAIK-FREIFLÄCHENANLAGEN
Der Steirische Jagdschutzverein bewertet Solarenergie grundsätzlich positiv, lehnt jedoch großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf unversiegelten, land- und forstwirtschaftlichen Flächen kritisch ab. Vorrang sollten bereits versiegelte Flächen wie Dächer, Fassaden und Verkehrsflächen erhalten. Der Verein warnt vor erheblichem Bodenverbrauch, Eingriffen in Lebensräume, Landschaftsbild und Biodiversität sowie vor möglichen negativen Auswirkungen durch Beschattung, Hitze, Reflexionen, Zäune und Lebensraumzerschneidung. Auch Bau- und Betriebsphase könnten Wildtiere nachhaltig beeinträchtigen und Wildunfälle begünstigen. Gefordert werden größere und ökologisch funktionierende Heckenstrukturen sowie die Prüfung alternativer Energiequellen und vor allem eine Reduktion des Energieverbrauchs.

MASSNAHMEN-
GEBIETSVERORDNUNG
FISCHOTTER
Der Steirische Jagdschutzverein steht der geplanten Aufhebung der Schonzeit für den Fischotter kritisch, erkennt jedoch die Notwendigkeit an, Fischbestände und aquatische Lebensräume zu schützen. Als wesentliche Ursachen für den Rückgang der Fischpopulationen werden neben dem Fischotter vor allem beeinträchtigte Gewässerlebensräume, bauliche Eingriffe, Erwärmung, Eutrophierung und fehlende Begleitvegetation genannt. Die Entnahme von Fischottern soll daher nicht die alleinige Maßnahme sein. Gefordert werden gleichzeitig Schutz- und Verbesserungsmaßnahmen für Fließgewässer sowie eine Zäunung von Fischzuchtanlagen, um das Nahrungsangebot für Fischotter zu reduzieren. Zudem werden tierschutzrechtliche und praktische Fragen zum Fallenfang, zur Tötung und zur Meldepflicht aufgeworfen.

ERHALT UND FÖRDERUNG
VON BIODIVERSITÄT
UND ARTENVIELFALT
Die Stellungnahme europäischer Jagdverbände fordert eine stärkere Sicherung und Förderung von Biodiversität und Artenvielfalt auf land‑, forst- und jagdwirtschaftlich genutzten Flächen. Biodiversität soll stärker gesetzlich verankert und zentraler Bestandteil der EU-Agrarpolitik (GAP) werden. Fördermaßnahmen sollen wirksamer, flexibler und weniger bürokratisch gestaltet sein. Zudem werden wissenschaftlich fundierte Maßnahmen, Weiterbildung und eine bessere Evaluierung gefordert. Der Schutz etablierter Arten sowie ein angemessenes Management invasiver und zuwandernder Arten werden betont. Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd tragen gemeinsam Verantwortung für eine nachhaltige Flächenbewirtschaftung und den langfristigen Erhalt vielfältiger Lebensräume.

BEDEUTUNG VON FELDGEHÖLZEN
UND TRITTSTEINEN
Die Stellungnahme des Steirischen Jagdschutzvereins betont die ökologische und landwirtschaftliche Bedeutung von Feldgehölzen, Hecken und anderen Landschaftselementen. Sie schaffen und vernetzen Lebensräume, bieten Wildtieren ganzjährig Deckung, Nahrung sowie Brut- und Aufzuchtplätze und fördern die Artenvielfalt. Gleichzeitig können Hecken Wind- und Wassererosion reduzieren und landwirtschaftliche Erträge positiv beeinflussen. Empfohlen werden die Erhaltung und Vernetzung bestehender Strukturen sowie die gezielte Anlage von Ufergehölzen, Remisen und Hecken, kleinen „Trittsteinen“ und Niederwildäckern. Dabei sollen heimische Pflanzen, geeignete Saatmischungen und eine naturnahe, langfristige Pflege eingesetzt werden.

WINDKRAFTANLAGEN
Der Steirische Jagdschutzverein beurteilt Windkraftanlagen aus Sicht des Natur‑, Lebensraum- und Artenschutzes. Er lehnt Anlagen insbesondere in Natur‑, Landschaftsschutz- und Natura-2000-Gebieten sowie dort ab, wo erhebliche Beeinträchtigungen von Flora und Fauna, Biorhythmen oder saisonal vorkommenden Tierarten zu erwarten sind. Entscheidungen sollen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Bei genehmigten Anlagen fordert der Verein eine finanzielle Absicherung für umweltschonenden Rückbau und Entsorgung. Besonders sensible Lebensräume wie Almen und Kampfwaldbereiche sollen langfristig geschützt werden. Ausgleichsflächen werden nur dann als ausreichend angesehen, wenn ihre ökologische Wirksamkeit bereits nachweisbar ist.

ERLEGUNG VON TIEREN
WÄHREND DER SCHONZEIT
Der Steirische Jagdschutzverein betont die Bedeutung gesetzlicher Schonzeiten für den Schutz von Wildtieren. Abschüsse von Schalenwild während der Schonzeit dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen zum Schutz land- und forstwirtschaftlicher Kulturen erfolgen und erfordern besondere Sorgfalt hinsichtlich Jagdethik und Tierschutz. Insbesondere Mutter- und Jungtiere genießen erhöhten Schutz. Bei behördlichen Schonzeitabschüssen soll die Stellungnahme des Umweltanwalts berücksichtigt und fragwürdige Bescheide beeinsprucht werden. Nachhaltige Wildbestandsregulierung könne nicht durch kurzfristige Einzelmaßnahmen erfolgen, sondern erfordere ganzjähriges Lebensraummanagement. Wildtiere hätten Anspruch auf biologisch und ethisch begründete saisonale Ruhezeiten.


